Vorläufige Kostenvoranschläge

Das Honorar eines Anwalts kann auf der Basis einer stundenweisen Abrechnung oder eines Pauschalbetrags berechnet werden und kann eine Erfolgsprämie enthalten.

Zur Wahrung der Transparenz und im Interesse der vollständigen Informationsweitergabe an unsere Mandanten haben wir vorläufige Kostenvoranschläge für die häufigsten Anfragen zusammengestellt. Wir behalten uns dabei vor, das Honorar an die Gegebenheiten des Einzelfalls anzupassen.

Sollte Ihre Anfrage keinem der unten aufgeführten Fälle entsprechen, können Sie uns gerne bezüglich eines Kostenvoranschlags kontaktieren.

Erstberatung / erster Beratungstermin (per E-Mail oder in der Kanzlei)

100€ inkl. MwSt.

Verfahren zur Beantragung eines Visums oder einer Einbürgerung

750-850 € inkl. MwSt.


Widerspruchsverfahren (bei der Behörde selbst oder der nächsthöheren Instanz) wegen Ablehnung (iSe Versagung) oder Vertagung bzw. Untätigkeit

750 € inkl. MwSt.


Verpflichtungsklage (Versagungsgegenklage oder Untätigkeitsklage) bei dem Verwaltungsgericht Nantes bzgl. eines Visums oder einer Einbürgerung

1200 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei schon ein vorheriges Widerspruchsverfahren ggü. der Behörde
geführt hat

1800 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei vorher kein solches Widerspruchsverfahren geführt hat

* Reisekosten und Gebühren eines
Plädoyers nicht mit inbegriffen

Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (einschließlich Erstberatung, Begleitung zur Präfektur, Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen)

850 € inkl. MwSt.

Verpflichtungsklage (iSe Untätigkeitsklage) vor einem Verwaltungsgericht bzgl. der Verweigerung der Antragsbearbeitung einer Aufenthaltserlaubnis

1200 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei vorher schon die Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei
der Präfektur begleitet hat

1800 € inkl. MwSt.* in allen anderen Fällen

* Reisekosten und Gebühren eines Plädoyers nicht mit inbegriffen


Verpflichtungsklage (iSe Versagungsgegenklage) vor einem Verwaltungsgericht bzgl. der Nichterteilung einer Aufenthaltserlaubnis (einschließlich des Bescheids einer Ausreisepflicht bzw. Abschiebungsandrohung oder nicht)*

*ACHTUNG! Die Klagefrist bei einer Abschiebungsandrohung ohne Fristsetzung zur freiwilligen Ausreise, bei einer Abschiebungshaft oder bei einer Wohnsitzauflage beträgt lediglich 48 Stunden! Konsultieren Sie in diesem Fall die Kategorie „Eilverfahren bezüglich einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage“ für die entsprechenden Tarife.

1200 € inkl. MwSt.*, wenn unsere Kanzlei vorher schon die Beantragung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Präfektur begleitet hat

1800 € inkl. MwSt.* in allen anderen Fällen

*Reisekosten und Gebühren eines Plädoyers nicht mit inbegriffen

Eilverfahren bezüglich einer Abschiebung/Ausweisung und einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage: Anfechtung vor einem Verwaltungsgericht

800 € inkl. MwSt.


Eilverfahren bezüglich einer Abschiebung/Ausweisung und einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage: Anfechtung vor einem Haftrichter

800 € inkl. MwSt.*

*inklusive eventueller Berufung vor einer Berufungsinstanz


Eilverfahren bezüglich einer Abschiebung/Ausweisung und einer Abschiebungshaft oder der Anordnung einer Wohnsitzauflage: Pauschalbetrag für Anfechtung vor einem Verwaltungsgericht oder einem Haftrichter

1200 € inkl. MwSt.

während eines Gewahrsams oder einer Abschiebungshaft

500 € inkl. MwSt.

Treten Sie mit unserer Kanzlei in Kontakt, um uns Ihren Fall anzuvertrauen:

+33 6 64 97 59 42