„L’état civil“ bezeichnet zum einen die Identität einer natürlichen Person im Sinne des Personenstands (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum und –ort, Abstammung) und zum anderen die für die Aufnahme und Aktualisierung dieser Daten zuständige Behörde (vergleichbar mit dem Standesamt).
Für den Personenstand betreffende Vorgänge gelten besondere Formerfordernisse (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde…). Diese Dokumente sind häufig Voraussetzung für Verwaltungsverfahren (Hochzeit, PACS (eingetragene Lebenspartnerschaft), Beantragung eines Personalausweises …).
Jedes sich auf den Personenstand auswirkende Ereignis (Geburt, Anerkennung der Vater-/Mutterschaft, Hochzeit, Scheidung, Einbürgerung, Adoption, Ableben …) muss in einer entsprechenden Personenstandsurkunde erfasst werden (Geburtsurkunde, Hochzeitsurkunde, Sterbeurkunde, Urkunde über die Anerkennung eines Kindes).
Grundsätzlich wird das jeweilige Ereignis vom örtlich zuständigen Standesamt dokumentiert, d.h. von dem Standesamt in dessen Kompetenzbereich das Ereignis stattgefunden hat.
So wird zum Beispiel bei einer Geburt in Lille die Geburtsurkunde von dem Standesamt in Lille ausgestellt.
Findet die Geburt in Alger statt, so wird die Geburtsurkunde gleichermaßen vom Standesamt in Alger ausgestellt.
Hat jedoch ein im Ausland stattgefundenes Ereignis Auswirkungen auf den Personenstand eines französischen Staatsangehörigen, so muss die ausgestellte Urkunde in das französische Register übertragen werden. Nur so kann es offiziell anerkannt werden und seine Rechtsfolgen in Frankreich entfalten.
So muss ein im Ausland geborenes französisches Kind über eine französische Geburtsurkunde verfügen (neben seiner ausländischen Geburtsurkunde).
Für die Eintragung von im Ausland stattgefundenen Ereignissen ist die Behörde „service central d’état civil“ in Nantes zuständig. Sie steht unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft beim Tribunal de Grande Instance (Landgericht) in Nantes.
Im Falle einer Verweigerung der Eintragung durch die Behörde, kann vor dem Tribunal de Grande Instance de Nantes geklagt werden.
Wenn Sie möchten, kann unsere Kanzlei Sie bei der Eintragung von im Ausland stattgefundenen Ereignissen durch die Behörde „service central d’état civil“ unterstützen und gegebenenfalls für Sie vor dem Tribunal de Grande Instance in Nantes klagen.
Entschuldigung, der Inhalt dieses Informationsblattes ist derzeit leider nicht auf Deutsch verfügbar. Wenn Sie jedoch eine Frage bzgl. Gerichtliche Hilfsbescheinigung anstelle einer Geburtsurkunde haben, können Sie uns gerne über unser Kontaktformular konsultieren.
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